Schuldverschreibungen werden in Serien Emissionen mit einem Gesamtbetrag von mehreren Millionen aufgelegt. Für den Verkauf wird die Summe in Teile gestückelt. Üblich sind Stückelungen zu 100, 500, 1.000, 5.000 und 10.000 Euro.
Erwirbt der Anleger Stückelungen in einer bestimmten Höhe, so erwirbt er ein verbrieftes Recht auf einen der Anlagesumme entsprechenden Teil der Emission. Derartige Anteile nennt man Teilschuldverschreibungen. Diese sind Urkunden, in denen sich der Aussteller zu einer Leistung (meist Geld) verpflichtet (§§ 793ff. BGB). Die Teilschuldverschreibung ist ein Inhaberpapier.