Wechsel, der zwar gezogen, vom Bezogenen jedoch noch nicht akzeptiert wurde. Damit ist er bereits eine Zahlungsanweisung, die alle gesetzlichen Bestandteile des Wechsels enthält.
Wechsel, der zwar gezogen, vom Bezogenen jedoch noch nicht akzeptiert wurde. Damit ist er bereits eine Zahlungsanweisung, die alle gesetzlichen Bestandteile des Wechsels enthält.