U-Schätze

Abk. für unverzinsliche Schatzanweisungen. Diskontpapiere des Bundes mit Laufzeiten von bis zu zwei Jahren. U-Schätze richten sich vorwiegend an institutionelle Investoren, obwohl grundsätzlich jedermann zum Erwerb berechtigt ist.

Sie werden als Einmalemission im Tenderverfahren begeben und haben eine Mindeststückelung von Euro 500.000,–. U-Schätze werden nicht in den Börsenhandel eingeführt.

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