Abk. für unverzinsliche Schatzanweisungen. Diskontpapiere des Bundes mit Laufzeiten von bis zu zwei Jahren. U-Schätze richten sich vorwiegend an institutionelle Investoren, obwohl grundsätzlich jedermann zum Erwerb berechtigt ist.
Sie werden als Einmalemission im Tenderverfahren begeben und haben eine Mindeststückelung von Euro 500.000,–. U-Schätze werden nicht in den Börsenhandel eingeführt.