Variable Notierung

Für Aktien großer Gesellschaften oder für bestimmte öffentliche Anleihen wird an jedem Börsentag nicht nur ein einziger Kassakurs festgestellt. Alle Geschäfte über mindestens 50 Stück bei Aktien bzw. nominal einer Million Euro bei Renten oder jeweils einem Mehrfachen davon werden besonders notiert. Die letzte Notierung heißt Schlusskurs. Die Aufträge, die unter dem Mindestbetrag bleiben, werden zum Einheitskurs abgerechnet.

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