Freiverkehr

Die Zulassungsvoraussetzungen für dieses Marktsegment sind leichter zu erfüllen. Die Preise werden durch freie Makler ermittelt. Rechtsgrundlage sind die an den verschiedenen Börsen erlassenen Freiverkehrsrichtlinien. Die Einbeziehung in den Freiverkehr erfolgt bei den einzelnen Börsen auf Antrag eines „zum Börsenhandel zugelassenen Unternehmens“, meist eines Kreditinstitutes. Voraussetzung ist, dass ein ordnungsgemäßer Börsenhandel gewährleistet erscheint. Die Börsenpreise werden werden durch spezielle Makler börsentäglich veröffentlicht und wie in anderen Marktsegmenten, unter Überwachung des Staates ermittelt. Es findet ein Handel mit Wertpapieren statt, die nicht zum amtlichen Handel zugelassen sind. (siehe auch: Neuer Markt, amtlicher Handel, geregelter Markt)

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