Call-Optionsschein

Der Call verbrieft das Recht, aber nicht die Pflicht, eine bestimmte Menge (gemäß dem Bezugsverhältnis) eines Basiswertes zu einem bestimmten Basispreis zu kaufen bzw. einen Barausgleich für dieses Recht zu erhalten. Der Käufer eines Calls erwartet, dass der Kurs des Basiswertes steigt. Tritt diese Marktentwicklung ein, steigt der Kurs des Optionsscheins in der Regel bei Konstanz anderer Faktoren ebenfalls.

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