Geregelter Markt

Ist ein Marktsegment, für das weniger strenge Zulassungsbestimmungen und weniger strenge Publizitätsanforderungen als für den amtlichen Handel gelten. Seine Notierungen sind nicht amtlich, aber amtlich beaufsichtigt. Der Börseneinführungsprospekt („Unternehmensbericht“) kann kürzer sein. Die Pflichtveröffentlichung muss nicht unbedingt in der Börsenpresse erfolgen, sondern kann auch an den Schaltern der Kreditinstitute zur Einsicht ausgelegt werden.

Durch diese und andere Erleichterungen ist der geregelte Markt insbesondere für weniger große Aktiengesellschaften geeignet, da hier die Kosten für die Börseneinführung relativ niedrig sind. Die Preisfeststellung erfolgt durch von der Börsengeschäftsführung beauftragte Makler, bei denen es sich um Kursmakler oder freie Makler handeln kann. Die Preisfeststellung unterliegt den gleichen inhaltlichen Anforderungen und Aufsicht wie im amtlichen Handel. (siehe auch: Neuer Markt, amtlicher Handel, Freiverkehr)

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