Fondsgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft)

Deutsche Kapitalanlagegesellschaften (KAG) haben den Status von Kreditinstituten. Sie unterliegen dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG). Zur Aufnahme des Geschäfts bedürfen sie einer Erlaubnis durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred). Dieses überwacht auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Vertragsbedingungen. Eine KAG muss bei ihr eingelegte Gelder gesondert vom eigenen Vermögen (zu Sondervermögen) anlegen. (zu Verwaltungsvergütung)

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