Kombizinsanleihe

Es gibt keine über die gesamte Laufzeit gleichbleibende feste Verzinsung, die Höhe der Zinserträge steht aber im voraus fest und ist nicht von der Entwicklung am Kapitalmarkt abhängig. Der Zinssatz wird nach einem bei der Emission vereinbarten Muster geändert. Nach einigen kuponlosen Jahren ist für die restlichen Jahre meist ein überdurchschnittlich hoher Kupon vereinbart. Die Anleihe wird meist zu pari begeben und zurückgezahlt.

Kombizins- und Step-Up-Anleihen ähneln in der Kalkulierbarkeit ihrer Zinserträge einem festverzinslichen Wertpapier – der Anleger erhält zwar keine über die gesamte Laufzeit gleichbleibende feste Verzinsung, die Höhe der Zinserträge steht aber im voraus fest und ist nicht von der Entwicklung am Kapitalmarkt abhängig. Der Zinssatz dieser Anleihen wird während der Laufzeit nach einem bei der Emission vereinbarten Muster geändert. Beispiel: Bundesschatzbriefe.

Bei der Kombizinsanleihe ist nach einigen kuponlosen Jahren für die restlichen Jahre der Laufzeit ein überdurchschnittlich hoher Kupon vereinbart. Die Anleihe wird meist zu pari begeben und zurückbezahlt.

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