Seit 1957 bestehendes Gremium aus Vertretern der wichtigsten Emissionsbanken, der Deutschen Bundesbank und der Bundesregierung, das Empfehlungen zur Emissionsplanung der öffentlichen Hand sowie der Emittenten aus dem privaten Sektor ausspricht. Ziel ist es, mögliche Überlastungen des Marktes durch Neuemissionen zu vermeiden.