Der Antrag auf Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel muss vom Emittenten und der konsortialführenden Bank gemeinsam bei der Börse eingereicht werden. Der Zulassungsantrag muss u. a. den Namen des Wertpapiers, die Gesamtnominale, die Stückelung etc. sowie den Prospekt enthalten. Aus diesen Informationen soll hervorgehen, ob das Wertpapier die Zulassungskriterien für das gewählte Börsensegment erfüllt.