Optionsscheine handeln lernen: Die verschiedenen Optionsformen und das Optionsrecht!

Bei einer Neuemission von Optionsscheinen werden regelmäßig die genauen Ausstattungsmerkmale und Emissionsbedingungen bekanntgegeben. Dies betrifft auch Zeitpunkt und Ablauf der Ausübung des Optionsrechtes. Hier gilt es im wesentlichen zwei verschiedene Ausübungsarten zu unterscheiden:

Amerikanische Option und Europäische Option

  1. Optionsscheine des amerikanischen Typs können während der Laufzeit an jedem Börsentag bis zum Verfall ausgeübt werden.
  2. Optionsscheine des europäischen Typs können lediglich am Verfalltag ausgeübt werden.

Daneben können von den Emittenten aber auch individuelle Regelungen festgelegt werden, z. B. ein Ausübungsverbot in den Wochen vor der Hauptversammlung der betreffenden Aktiengesellschaft. Auch hier gilt: Im Zweifel immer direkt beim Emittenten nachfragen! Die Informationen, die hierzu im Internet zu finden sind, sind zwar meist, aber eben nicht immer korrekt und vollständig.

Amerikanische Optionen sind im Regelfall teurer als vergleichbare europäische Optionen, da der Inhaber einer amerikanischen Option flexibler ist. Die meisten Optionen sind heute amerikanischen Typs.

Barausgleich (Cash Settlement)

Sehr häufig ist inzwischen bei der Ausübung des Optionsrechts ein Barausgleich (Cash Settlement) vorgesehen. Bei einem Barausgleich findet mit der Optionsausübung kein Erwerb/Verkauf des Basiswertes statt. Stattdessen wird einfach der Differenzbetrag zwischen vereinbartem Preis und aktuellem Marktwert ermittelt und direkt an den Optionsscheininhaber ausgezahlt.

Nehmen wir einmal an, im Falle des Siemens-Calls aus Teil 3 wäre ein Barausgleich vorgesehen, dann bekäme ein Inhaber des Scheins bei Ausübung seines Optionsrechtes am 15.2.2000 jeweils für 10 Optionsscheine einmal die Differenz zwischen 170,50 Euro (aktueller Aktienkurs) und EUR 75 Euro (Basiskurs) = 95,50 Euro ausbezahlt.

Neben der Typenunterscheidung in Calls und Puts lassen sich zwei Formen von Optionsscheinen unterscheiden:

  1. Traditionelle Optionsscheine = Optionsscheine aus Optionsanleihen
  2. Naked Warrants (mit Covered Warrants)

Verschiedene Formen von Optionsscheinen

Bei Optionsscheinen kann man im wesentlichen zwischen zwei Formen unterscheiden. Welche das genau sind und was sie ausmacht, erfährst du in den nachfolgenden Abschnitten.

Traditionelle Optionsscheine

Traditionelle Optionsscheine stehen oft in Zusammenhang mit Finanzierungsvorhaben von Unternehmen und werden auch von diesen emittiert. Bei diesen Optionsscheinen handelt es sich stets um Call-Optionsscheine. Die traditionellen Optionsscheine haben in der Regel einen sehr großen Nachteil: Da sie von den Unternehmen selbst und nicht von einem Bank- oder Wertpapierhandelshaus emittiert werden, findet in der Regel auch kein Marketmaking statt, das heißt, wer den Schein kaufen will, muss einen Verkäufer finden, wer einen solchen Schein verkaufen will, braucht auch einen Abnehmer. Die Umsätze in solchen Scheinen sind sehr gering. Die traditionellen Optionsscheine sind weniger zur Spekulation gedacht, sondern dienen als Alternative (mit deutlich geringerem Kapitaleinsatz!) zum Kauf der Aktie. Daher haben diese Scheine auch häufig überraschend lange Laufzeiten. Die traditionellen Optionsscheine haben jedoch erheblich an Bedeutung verloren. Sie machen nur noch einen verschwindend geringen Teil der in Deutschland gehandelten Optionsscheine aus und sollen daher hier nicht weiter behandelt werden.

Naked Warrants

Viel interessanter ist das Segment der Naked Warrants. Anders als die traditionellen Optionsscheine stehen Naked Warrants nicht im Zusammenhang mit Finanzierungsvorhaben von Unternehmen. Sie werden vor allem von Banken und Wertpapierhandelshäusern emittiert. Häufig wird anstelle der Abnahme/Lieferung des Basiswertes ein Barausgleich vorgesehen. Im Bereich der Naked Warrants gibt es sowohl Call- als auch Put-Optionsscheine. Häufig werden auch „Pärchen“ emittiert, also gleichzeitig ein Put und ein Call mit demselben Basiswert, Basispreis und der gleichen Laufzeit. Den Löwenanteil der Naked Warrants bilden inzwischen die sogenannten „Covered Warrants“, eine Untergruppe der Naked Warrants:

„Der Begriff ‘Covered Warrants’ hat sich über die Jahre hinweg inhaltlich weiterentwickelt. Zu Beginn des Optionsscheinmarktes und auch heute noch versteht man unter diesen sogenannten ‘Gedeckten Optionsscheinen’ Aktien-Optionsscheine, die das Recht zum Bezug von Aktien verbriefen, die sich während der Laufzeit des Optionsscheins in einem gesondert gehaltenen Deckungsbestand befinden. Darüberhinaus werden mittlerweile auch solche Optionsscheine vom Begriff ‘Covered Warrants’ erfasst, bei denen statt der physischen Lieferung ein Barausgleich möglich ist.“

Die Vielfalt ist bei den Naked Warrants nicht zuletzt deshalb inzwischen so ungeheuer groß, weil der Emittent des Optionsscheins nicht zugleich Emittent des Basiswertes sein muss. Folglich kommen unterschiedlichste Basiswerte in Frage, es muss sich lediglich regelmäßig ein Marktpreis für sie feststellen lassen. Auf die verschiedenen möglichen Basiswerte werden ich im nächsten Teil eingehen.

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