Optionsrecht ausüben: So erfolgt das Ausüben einer Option!

Die Ausübung stellt die Wahrnehmung des durch den Optionsschein verbrieften Rechtes (Optionsrecht) durch den Optionsscheininhaber dar. Voraussetzung hierfür ist, dass der Optionsschein sich im Geld befindet, d. h. dass er auf Grund der Optionsscheinbedingungen und der Kursentwicklung des Basiswertes einen inneren Wert aufweist.

Zu welchem Zeitpunkt und auf welchem Weg ist eine Ausübung möglich?

Bei der Ausübung gibt es zwei verschiedene Optionsscheintypen:

  • Europäischer Typ:
    • Bei Optionsscheinen europäischen Typs ist eine Ausübung nur am Ende der Laufzeit zu einem bestimmten Termin möglich.
  • Amerikanischer Typ:
    • Bei Optionsscheinen amerikanischen Typs kann die Ausübung zu jedem Zeitpunkt während der gesamten Laufzeit des Optionsscheins erfolgen. Bei der Bewertung drückt sich diese für den Anleger zusätzliche Flexibilität unter bestimmten Voraussetzungen in einem höheren Optionsscheinpreis aus.

Ist ein Auftrag zur Ausübung erforderlich?

In den Optionsscheinbedingungen vieler Emittenten wird die automatische Ausübung am Ende der Laufzeit vorgesehen, falls der Optionsschein im Geld liegt, d. h. dass dieser einen inneren Wert besitzt. Trotzdem sollte man als Anleger die Fälligkeit ständig überwachen und insbesondere bei abnehmender Restlaufzeit seine Strategie unter Umständen anpassen.

Ansonsten muss – bei Vorliegen der gleichen Voraussetzungen – ein Ausübungsauftrag gestellt werden. Dieser muss schriftlich (Brief / Fax) oder per Online-Eingabe bei der depotführenden Bank unter Angabe des Ausübungstags (wenn wählbar) eingereicht werden.

Was geschieht, wenn man nicht ausübt?

Ohne eine Ausübung verfällt der Optionsschein wertlos. Solltest du den Verlust steuerlich geltend machen wollen, ist ein Verkauf aus steuerlichen Gründen – wenn auch oft zu einem symbolischen Preis (z. B. 1 Cent) – meist notwendig.

Was erhält man bei einer Ausübung?

Es gibt zwei Formen, wie die aus dem Optionsrecht entstandenen Ansprüche beglichen werden können:

Bei Covered Warrants ist die gebräuchlichste Form der Barausgleich, da er mit einem geringeren Abwicklungsaufwand verbunden ist. Besteht ein Wahlrecht zwischen beiden Formen, so steht dies meist nur dem Emittenten zu.

Bei traditionellen Optionsscheinen erfolgt in der Regel eine Lieferung der Wertpapiere. Aber: Die Abwicklung der Ausübung kann sich bis zu einigen Wochen hinziehen.

Was kann ich gewinnen? Und was verlieren?

Der Verlust ist auf den geleisteten Einsatz beschränkt – den Gewinnen ist keine Grenze gesetzt. Aber: Es verlaufen wesentlich mehr Optionsscheingeschäfte zugunsten der Bank.

Wo kann ich mich informieren?

Optionsscheine sind nur etwas für Börsenkenner. „Börsenneulinge“ sollten von Calls und Puts die Finger lassen und erst einmal mit Aktien beginnen. Wichtig bei Optionsscheinen sind vor allem gute Informationsquellen.

Als unabhängige Informationsquelle bieten dir Banken, Websites und Anleger-Magazine eine gute Hilfestellung. Doch auch auf meinem Blog sorge ich für mehr Transparenz auf dem Optionsscheinmarkt, wodurch du nicht mehr auf die verstreuten Informationen einzelner Emittenten angewiesen bist. Bild dir einfach eine eigene Meinung.

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