Mistrade: Was tun wenn Versagen des Brokers Verluste beschert?

Wie kann ich mich gegen entgangene Gewinne, entstandene Verluste durch Systemausfälle oder andere Schwierigkeiten bei meinem Discountbroker wehren? Darüber ärgern sich häufig eine Menge Trader. Das damalige Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel hatte nach dem hohen Orderaufkommen im Jahr 2000 deshalb schon einige Discountbroker ermahnt, sich besser auf einen eventuellen Kundenansturm vorzubereiten und die technischen Systeme zu warten und zu erweitern.

Auch versuchen die Anbieter zum Teil mit fadenscheinigen Begründungen oder der so genannten „Mistrade“-Regelung von Geschäften (z. B. beim Direkthandel mit den Emittenten) zurückzutreten. Das musst du dir nicht gefallen lassen! Denn eine Schlichtung beim Ombudsmann beim Bundesverband der deutschen Banken (s. u.) beispielsweise ist kostenlos und bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro für die Banken verbindlich und nicht anfechtbar.

Also lass dich auf keinen Fall abwimmeln oder sogar einschüchtern (denn immerhin liegt ja dein Guthaben auf dem Konto, das du auch zwischenzeitlich weiterbenutzen möchtest)! In vielen Fällen und auch in Gerichtsurteilen aus den vergangenen zwei Jahren haben Anleger immer wieder Recht bekommen, obwohl die Banken zunächst zu keiner Leistung bereit waren.

Das müsst du tun:

Zunächst musst du wenn möglich alle Daten festhalten. Such Zeugen, die die Probleme bestätigen können (Freunde, Chatrooms, Boards). Notiere die Kurse, die an der Börse ausgeführt wurden und die entsprechenden Umsätze dazu. Schreib auch deine Aufträge bei dem Discountbroker genau auf und mach wenn möglich eine Bildschirmkopie („Screenshot“) von dem Orderscreen. Druck alles aus und mach deine Ansprüche telefonisch und schriftlich per Fax oder besser per Einschreiben/ Rückschein bei dem Discountbroker umgehend geltend. Denk auch daran, dir die Namen aller telefonischen Gesprächspartner zu notieren. Sollte die Bank entgangene Gewinne oder sogar entstandene Verluste nicht regulieren wollen, bleiben dir noch weitere Möglichkeiten.

Du kannst dich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Adresse s. unten) beschweren. Zwar bietet das Amt keine Hilfe in Einzelfällen, doch sind hier die Mitarbeiter sehr hellhörig, wenn es um Probleme bei Discountbrokern, die Ausfälle des ganzen Systems oder immer wieder auftretenden Geschäftsrücktritten bei den Banken handelt.

Wenden kannst du dich auch an den Ombudsmann beim Bundesverband deutscher Banken. Dort werden konkrete Fälle behandelt und man versucht, sie zu schlichten. Hilft auch dieser nicht weiter, so bleibt dir nur noch der Weg über einen Rechtsanwalt.

Beschwerdeplan:

  • Zeugen suchen
  • Kurse notieren, die an der Börse ausgeführt wurden und die entsprechenden Umsätze
  • Aufträge bei dem Discountbroker genau aufschreiben
  • Bildschirmkopie machen
  • Ansprüche telefonisch und schriftlich geltend machen
  • Namen aller telefonischen Gesprächspartner notieren

und wenn nötig:

  • bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beschweren
  • an den Ombudsmann beim Bundesverband deutscher Banken wenden

Adressen:

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