Abbuchungsauftrag

Schriftlicher, jederzeit widerruflicher Auftrag eines Zahlungspflichtigen an seine Bank, von einem bestimmten Zahlungsempfänger (Gläubiger) künftig alle Lastschriften einzulösen; neben dem Einzugsermächtigungsauftrag die weniger gebräuchliche Variante des Lastschriftverfahrens.

Kommt vor allem für Zahlungsempfänger in Frage, die über einen längeren Zeitraum Forderungen in unterschiedlicher Höhe und zu gegebenenfalls unregelmäßigen Terminen gegenüber bestimmten Kunden haben.

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