Ist bei der Übernahme einer Aktiengesellschaft durch eine andere laut Aktiengesetz zu zahlen und steht den Aktionären der übernommenen Gesellschaft zu. Der Ausgleich kann in bar oder in Aktien erfolgen.
Ist bei der Übernahme einer Aktiengesellschaft durch eine andere laut Aktiengesetz zu zahlen und steht den Aktionären der übernommenen Gesellschaft zu. Der Ausgleich kann in bar oder in Aktien erfolgen.