Ad-hoc-Publizität

Das Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet die Emittenten zur „Ad hoc-Publizität“, also zur sofortigen Veröffentlichung wichtiger Nachrichten im Bereich des Unternehmens, die den Börsenkurs erheblich beeinflussen könnten. Dies soll ausschließen, dass kursrelevante Nachrichten nur „Insidern“ bekannt sind, die diesen Wissensvorsprung zu ihrem Vorteil ausnutzen könnten.

Die Nachrichten müssen zunächst dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel und den Börsengeschäftsführungen gemeldet werden, die darüber entscheiden, ob der Kurs der Aktie ausgesetzt werden muss.

Bewerte diesen Artikel
1 Stern2 Sterne3 Stars4 Sterne5 Sterne


Bis jetzt keine Bewertung
Loading...