Auf jeder Aktie aufgedruckter Betrag, er gibt an, mit welchem Anteil der Aktionär am Grundkapital und damit am gesamten Vermögen seiner Aktiengesellschaft beteiligt ist. Der geringste Nennwert einer Aktie ist nach dem (deutschen) Aktiengesetz 1 Euro, alle höheren Nennwerte lauten auf ein Vielfaches davon. Zu unterscheiden vom Kurswert.