Bei den Namensaktien gilt derjenige als Aktionär, welcher in einem besonderen Aktienregister, dem sogenannten Aktienbuch mit Namen, Wohnort und Beruf registriert ist.
Bei den Namensaktien gilt derjenige als Aktionär, welcher in einem besonderen Aktienregister, dem sogenannten Aktienbuch mit Namen, Wohnort und Beruf registriert ist.