Unter Altaktionären versteht man Anteilseigner eines Unternehmens, die vor einem Vorgang, der die Aktionärsstruktur verändert (z. B. Kapitalerhöhungen, Neuemissionen), bereits Aktien des Unternehmens gehalten haben.
Unter Altaktionären versteht man Anteilseigner eines Unternehmens, die vor einem Vorgang, der die Aktionärsstruktur verändert (z. B. Kapitalerhöhungen, Neuemissionen), bereits Aktien des Unternehmens gehalten haben.