Bis zum 31.12.2001 geltendes System der Dividendenbesteuerung, nach dem die von einem Unternehmen auf die ausgeschütteten Dividenden gezahlte Körperschaftsteuer zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung in vollem Umfang auf die Einkommensteuerschuld des Aktionärs angerechnet wird. Ist er nicht einkommensteuerpflichtig oder seine Steuerschuld geringer als das Steuerguthaben, wird ihm die Körperschaftsteuer ganz oder teilweise ausgezahlt. Wurde ab 2002 durch das sog. „Halbeinkünfteverfahren“ abgelöst.