Arbeitnehmersparzulage

Im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes wird Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen eine Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen (VL-Sparvertrag) gewährt. Grundsätzlich darf das zu versteuernde Jahreseinkommen für Ledige nur bis zu 17.900 Euro und für Verheiratete bis zu 35.800 Euro betragen.

Dann werden auf bestimmte Sparformen wie das Beteiligungs- (Wertpapier-) und Bausparen zusätzliche Zulagen in Höhe von 10 % p.a. von Seiten des Staates gewährt. Die Sparzulage wird im Rahmen der Jahressteuererklärung beantragt.

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