Ausländische Fonds

Steuerlich wird unterschieden zwischen zugelassenen deutschen Investmentfonds sowie drei unterschiedlichen Kategorien ausländischer Fonds:

  • Registrierte Fonds, die ihre Anteile in Deutschland öffentlich anbieten dürfen und Fonds mit Steuervertreter, die an einer deutschen Börse zum amtlichen Handel bzw. Geregelten Markt zugelassen sind und alle steuerlich relevanten Daten (insbesondere Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren) gesondert offen legen. Diese Fonds sind steuerlich den deutschen Fonds gleich gestellt.
  • Nicht registrierte Fonds mit Steuervertreter, die alle erwirtschafteten Erträge gesondert offen legen. Anteilige Veräußerungsgewinne sind voll zu versteuern.
  • Alle anderen nicht registrierten Fonds, bei denen mindestens 90 % der Wertzuwächse (des Kalenderjahres) oder 10 % des Anteilswertes zu versteuern sind.
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