In besonderen Fällen, etwa vor der Bekanntgabe wichtiger Unternehmensinformationen (Fusion, Konkurs o. ä.), kann der Börsenvorstand beschließen, den Handel in einem Wertpapier für eine bestimmte Zeit auszusetzen, um allen Börsenteilnehmern die Chance zu geben, ihre Dispositionen den möglicherweise entstandenen gravierenden Veränderungen anzupassen und Panikgeschäfte zu vermeiden.