Aussetzung der Kursnotierung

In besonderen Fällen, etwa vor der Bekanntgabe wichtiger Unternehmensinformationen (Fusion, Konkurs o. ä.), kann der Börsenvorstand beschließen, den Handel in einem Wertpapier für eine bestimmte Zeit auszusetzen, um allen Börsenteilnehmern die Chance zu geben, ihre Dispositionen den möglicherweise entstandenen gravierenden Veränderungen anzupassen und Panikgeschäfte zu vermeiden.

Bewerte diesen Artikel
1 Stern2 Sterne3 Stars4 Sterne5 Sterne


Bis jetzt keine Bewertung
Loading...