Bankgeheimnis

Das Bankgeheimnis ist die durch Bankvertrag (Nr. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) übernommene Verpflichtung der Bank zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen. Das Bankgeheimnis wird durch gesetzliche Vorschriften, die eine Auskunftspflicht begründen und durch den Kunden selbst, der die Bank zur Auskunft berechtigt, begrenzt. Insbesondere besteht eine unbeschränkte Auskunftspflicht in Strafverfahren und Steuerstrafverfahren. Im Todesfall bestehen bestimmte Meldepflichten gegenüber dem Nachlassfinanzamt.

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