Barausgleich

Andere Wörter für Barausgleich sind Cash-Settlement oder Differenzausgleich. Sie alle bedeuten die Auszahlung des inneren Werts des Optionsscheins, anstatt Lieferung des Basiswertes. Dieser muss in den Emissionsbedingungen des Optionsscheins näher definiert sein.

Bei einem Barausgleich findet mit bei der Ausübung der Option kein Erwerb bzw. keine Lieferung des Basiswertes statt. Statt dessen wird der Differenzbetrag zwischen dem vereinbarten Preis (Basispreis) und dem aktuellen Börsenkurs des Basiswertes ermittelt und an den Inhaber des Optionscheins ausgezahlt. Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn der Optionsschein im Geld ist, also der Börsenkurs des Basiswertes höher als der Basispreis ist. Ansonsten findet keine Auszahlung statt.

Spekulative Anleger beabsichtigen, von den Kursbewegungen der Optionsscheine finanziell zu profitieren und sind in der Regel nicht an einer effektiven Lieferung des Basiswertes (engl. pysical delivery) interessiert. Daher haben die meisten Optionsscheine die sogenannte „Cash settlement“-Klausel (Barausgleichszahlung). Optionsscheine, bei denen eine Lieferung des Basiswertes gar nicht möglich ist, enthalten auf jeden Fall die Barausgleichszahlung als Bedingung. Die Lieferung des Basiswertes ist z. B. bei Optionsscheinen mit Indizes oder Zinsen als Basiswert nicht möglich. Bei Rohstoff-Optionsscheinen sind die Anleger in der Regel auch nicht an der Lieferung des Rohstoffs wie z. B. Gold oder Öl interessiert. Aber auch die Bedingungen von Optionsscheinen, bei denen der Erwerb bzw. die Lieferung des Basiswertes möglich ist, können die Emissionsbedingungen der Optionsscheine einen Barausgleich in Form von Geld anstelle des Bezugs oder der Lieferung des Basiswertes bei der Ausübung des Optionsrechts vorsehen.

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