Bausparkasse

Kreditinstitut, dessen Geschäftsbetrieb gemäß dem Gesetz über Bausparkassen darauf gerichtet ist, Einlagen von Bausparern entgegenzunehmen. Aus den angesammelten Beträgen der Bausparer werden diesen für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Gelddarlehen gewährt. Bausparkassen sind nach § 1 KWG Kreditinstitute.

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