Zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs werden im beleglosen DTA-Verfahren anstelle von Belegen (Überweisungen, Lastschriften, Schecks) zwischen den Kreditinstituten DTA-Dateien auf Magnetbändern, Disketten, Kassetten bzw. per Datenfernübertragung (DFÜ) ausgetauscht.
Die Zahlungsdaten werden dem Zahlungsempfänger bzw. -pflichtigen grundsätzlich nicht beleghaft zur Verfügung gestellt, sondern ihm unmittelbar auf seinem Kontoauszug angezeigt.