Belegloser Scheckeinzug (BSE)

Im Rahmen des BSE-Verfahrens werden die betreffenden Schecks nicht mehr beleghaft dem auf ihnen angegebenen bezogenen Kreditinsitut zur Zahlung vorgelegt. Hierbei handelt es sich um in Euro ausgestellte Inhaber- oder Orderschecks bis zu 5.000 Euro, die auf ein Kreditinstitut im Inland gezogen sind. Die Scheckdaten werden von dem die Schecks in das BSE-Verfahren überleitenden Kreditinstitut auf EDV-Medien erfasst (Belegloser Datenträgeraustausch).

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