Beleihungsgrenze

Ein Kredit kann in der Regel nur gegen Sicherheiten gegeben werden. Solche Sicherheiten können u. a. Wertpapiere, Häuser oder Grundstücke sein. Angerechnet wird jedoch nicht der Verkehrswert der Sicherheit, sondern nur der Beleihungswert.

Für Hypotheken ist außerdem eine Beleihungsgrenze gesetzlich festgelegt (Hypothekenbankgesetz), die bei höchstens 60 % des Beleihungswertes liegt.

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