Beratungsprotokoll

Als Folge der Finanzkrise kam es zwischen Kunden und ihrer Bank immer wieder zum Streit, ob das Kreditinstitut vor dem Kauf von Anlagetiteln ausreichend beraten, die Risikobereitschaft des Kunden respektiert und seinen Kenntnisstand im Bereich Geldanlage berücksichtigt hat. Ein Beratungsprotokoll gilt als Garant dafür, dass eine Aufklärung des Kunden stattgefunden hat und dass beide Seiten wissen, wovon sie reden und auf welche Anlageformen man sich geeinigt hat.

Viele Institute arbeiteten auch ohne gesetzlichen Zwang schon mit einem entsprechenden Formular. Denn so lange nur mündliche Vereinbarungen getroffen werden, ist ein Streit im Schadensfall programmiert. Vor Gericht zählen nur Beweise. Umso wichtiger ist es, die Dokumentation der Beratung zur Grundlage für Anlagegespräche zu machen. Nur dann können Bankkunden sich erfolgreich zur Wehr setzen.

Im Schadensfall steht meist Aussage gegen Aussage. Daher ist es gut, wenn zusätzlich ein Zeuge anwesend war. Die wichtigsten Inhalte des Gesprächs sollten aber auf jeden Fall in einem Beratungsprotokoll festgehalten werden. Das Protokoll kann auch formlos erstellt werden.

Das Beratungsprotokoll ist besonders wichtig, wenn mit einem Anlageberater bzw. Verkäufer von Finanzprodukten erstmals über Sparpläne, Vermögensbildung oder die Einmalanlage eines bestimmten Betrages (z. B. aus einer Erbschaft, Schenkung oder Immobilienverkauf) gesprochen wird. Oder wenn es sich um eine neue Bank, einen bisher unbekannter „Berater“ handelt. Bei einer etablierten Kundenbeziehung, bei regelmäßigem Austausch einiger Wertpapiere im Depot ist es eher ein überflüssiger „Papierkrieg“, der beide Seiten belastet

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