Kennziffer international tätiger Kreditinstitute für die Unterlegung ihrer Ausfallrisiken (gewichtete Risikoaktiva, einschließlich außerbilanzieller Geschäfte) mit bankaufsichtsrechtlichem Eigenkapital (Kernkapital und Ergänzungskapital Eigenkapital gemäß BIZ). Der Mindeststandard für das Verhältnis von Eigenkapital zu risikogewichteten Aktiva beträgt 8 % (davon wenigstens 4 % Kernkapital).