Börsenaufsichtsbehörde

In Baden-Württemberg obliegt diese Funktion dem Wirtschaftsministerium. Die Behörde überwacht in Zusammenarbeit mit der Handelsüberwachungsstelle den Handel an der Börse und die Abwicklung der Börsengeschäfte. Sie hat die Befugnis zur unmittelbaren und umfassenden Beaufsichtigung des Handelsgeschehens an den Börsen sowie eine Eilzuständigkeit bei der Verfolgung von Insider-Vorfällen.

Bei der Erfüllung ihrer Überwachungs- und Kontrollaufgaben ist die Landesaufsichtsbehörde berechtigt, sich der Handelsüberwachungsstelle der Börse zu bedienen und ihr Weisung zu erteilen. Die Handelsüberwachungsstelle als eigenständiges Börsenorgan ist zuständig für eine umfassende Kontrolle des Tagesgeschäfts (Börsenaufsicht).

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