Das Börsengeschäft ist ein Vertrag, der von zwei Handelsteilnehmern über ein Börsenprodukt an der Börse abgeschlossen wird. Man unterscheidet Kassageschäfte, Termingeschäfte, Optionsgeschäfte sowie deren Kombination. Die Abrechnung des Börsenverkehrs kann sowohl die Börse als auch eine davon unabhängige, eine Abrechnungstätigkeit ausübende Organisation durchführen.