Ist ein professioneller Vermittler von Börsengeschäften. Er ermittelt die Kurse für die von ihm betreuten Wertpapiere auf der Grundlage von Kauf- und Verkaufsorder und führt diese, sofern es möglich ist, aus. Für seine Tätigkeit erhält er eine Courtage. Kursmakler sind ausschließlich für die amtliche Kursfeststellung der zum amtlichen Handel zugelassenen Wertpapiere zuständig und dürfen Eigengeschäfte nur in sehr begrenztem Umfang durchführen.
Freie, nicht vereidigte Makler hingegen dürfen in allen Wertpapieren, gegebenenfalls sogar an mehreren Börsen gleichzeitig vermitteln. Siehe: Kursmakler und Freimakler.