Börsenordnung

Sie bildet als die von der jeweiligen Landesregierung genehmigte Satzung die Geschäftsgrundlage der einzelnen Börsen und enthält Bestimmungen zur Organisation der Börse, zur Kursveröffentlichung, zur Zusammensetzung und Wahl der Börsenorgane.

Der Gesetzgeber schreibt für jede Börse eine Satzung, die Börsenordnung, vor. Die Börsenordnung ist von der jeweiligen Landesregierung zu genehmigen. Sie regelt u. a.:

  • die Aufgaben des Börsenrates, der Geschäftsführung und der Handelsüberwachungsstelle;
  • die Zulassung zum Börsenbesuch und zur Teilnahme am Börsenhandel;
  • die Zulassung oder Einführung von Wertpapieren;
  • die Feststellung des Börsenpreises sowie dessen Einstellung und Aussetzung;
  • die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenterminhandel, Geregelten Markt und Freiverkehr.
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