Termingeschäfte, zu denen auch Geschäfte mit Aktienanleihen zählen, sind nur dann verbindlich, wenn beide Vertragsparteien termingeschäftsfähig sind. Privatpersonen erhalten die Termingeschäftsfähigkeit kraft Information (mehrstufiger Beratungsansatz). Durch diesen Beratungsansatz wird die Privatperson über die Verlustrisiken bei Termingeschäften aufgeklärt.