Für neu an die Börse zu bringende Aktien wird ein Auktionsverfahren angewendet, bei dem die Preisspanne, in der die Gebote abgegeben werden müssen, vorgegeben wird. Der Durchschnitt der Gebote bildet dann den tatsächlichen Emissionskurs. Zeitlich verläuft das Verfahren ungefähr nach diesem Muster ab:
- in der sogenannten „Pre-Marketing-Phase“ werden möglichen Großanlegern die Emission vorgestellt, um daraus eine Spanne für den Emissionskurs heraus zu finden.
- danach werden die Großanleger in der „Marketing-Phase“ direkt angesprochen.
- in der darauffolgenden „Order-Taking-Periode“ haben die Investoren die Möglichkeit ihre Zeichnungswünsche innerhalb in der der Preisspanne abzugeben
- Nun kann die Feststellung des Emissionspreises durch den Konsortialführer erfolgen