Die Gewinnausschüttung, die sich ohne Abzug der Kapitalertragsteuer und zuzüglich etwaiger Körperschaftssteuerguthaben ergibt, heißt Bruttodividende.
Die Gewinnausschüttung, die sich ohne Abzug der Kapitalertragsteuer und zuzüglich etwaiger Körperschaftssteuerguthaben ergibt, heißt Bruttodividende.