Das Bundesaufsichtsamt soll die ordnungsgemäße Durchführung des Wertpapierhandels überwachen. Insbesondere ist es für den Schutz gegen verbotenen Insiderhandel zuständig.
Das Bundesaufsichtsamt soll die ordnungsgemäße Durchführung des Wertpapierhandels überwachen. Insbesondere ist es für den Schutz gegen verbotenen Insiderhandel zuständig.