Die Bundesschuldenverwaltung führt das so genannte Bundesschuldbuch. Kauft man Bundespapiere und lässt sie bei der Bundesschuldenverwaltung verbuchen, so wird man als Gläubiger in das Schuldbuch eingetragen.
Die Bundesschuldenverwaltung führt das so genannte Bundesschuldbuch. Kauft man Bundespapiere und lässt sie bei der Bundesschuldenverwaltung verbuchen, so wird man als Gläubiger in das Schuldbuch eingetragen.