Gebühr des Kursmaklers, der ein Wertpapiergeschäft vermittelt. Die Vermittlerprovision des Maklers für den Abschluss eines Börsengeschäfts wird in der Regel in Promille des Kurswerts (bei festverzinslichen Wertpapieren vom Nennwert) berechnet. Sie unterscheidet sich in der Höhe bei Aktien und festverzinslichen Wertpapieren. Die Gebühr muss von den beiden Partnern, zwischen denen er ein Wertpapiergeschäft vermittelt hat, bezahlt werden.