Auftrag des Zahlungspflichtigen an seine Bank, regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die in gleichbleibender Höhe an einen Zahlungsempfänger zu entrichten sind, auszuführen. Anwendung findet der Dauerauftrag vor allem bei Mieten, Versicherungsbeiträgen, Steuern, etc. Im Gegensatz zum Dauerauftrag wird bei der Lastschrift die Zahlung durch den Zahlungsempfänger ausgelöst.