Bei deutschen Kapitalanlagegesellschaften wird das Vermögen eines Wertpapierfonds (Sondervermögen) bei einer Depotbank in einem Depot verwahrt. Die Depotbank führt die Kauf- und Verkaufsaufträge des Anlagemanagements durch und überwacht die Einhaltung der Anlagegrundsätze. Ihr obliegen zudem die Ausgabe und Rücknahme der Investmentanteile und die Errechnung des Fondspreises (zu Depotbankvergütung).
Die Depotbank unterliegt wie die Investmentgesellschaft der Überwachung durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. Die Depotbank muß rechtlich und personell von der KAG getrennt sein.