Für die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren (Überwachung der Zinstermine, Überweisung der Zinsen etc.) berechnen Banken dem Kunden eine Gebühr. Zu den Verwaltungsdienstleistungen zählen z. B. Aufwendungen im Zusammenhang mit Zinszahlungsterminen, der Ausübung des Vollmachtstimmrechts, etc. Die Kosten hierfür werden den Depotinhabern als „Depotgebühren„, besser: Depotführungspreise, in Rechnung gestellt.