Bankaufsichtsrechtliches Eigenkapital nach der Baseler Eigenkapitalübereinkunft von 1988 für international tätige Kreditinstitute. Dieses setzt sich zusammen aus Kernkapital (vor allem Grundkapital und Rücklagen) sowie Ergänzungskapital (insbesondere Genußrechtskapital, nachrangige Verbindlichkeiten, stille Reserven und Neubewertungsreserven in notierten Wertpapieren, wie Schuldverschreibungen, Aktien, Beteiligungen).