Für viele Wertpapiere wird während der Börsenzeit der Kurs nur einmal amtlich festgesetzt und nicht fortlaufend. Einheitskurse gelten für alle Wertpapiere, die nicht zur variablen Notierung zugelassen sind und für variabel notierte Wertpapiere, wenn der Auftrag unter der Mindeststückzahl (50 Stück) liegt.