Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist eine auf das Einkommen natürlicher Personen erhobene Zwangsabgabe an die öffentliche Hand, aus der (im Gegensatz zu den Sozialabgaben) kein Anspruch auf eine direkte Gegenleistung erwächst. Die Einkommensteuer ist also nicht zweckgebunden. Bei der Einkommensbesteuerung wird bei der Ermittlung der Steuerschuld die persönliche Leistungsfähigkeit des Zahlungspflichtigen berücksichtigt.

Die Einkommensteuer wird ausschließlich von natürlichen Personen erhoben. Bei juristischen Personen wird statt der Einkommensteuer eine Körperschaftssteuer berechnet. Sie bezieht sich auf das gesamte Einkommen der zu besteuernden Person oberhalb eines steuerfreien Existenzminimums. Da nur das Nettoeinkommen versteuert werden soll, können Kosten, die bei der Einkommenserzielung entstehen, abgezogen werden. Mit Hilfe der Einkommensteuer soll nur der Einkommenszufluss besteuert werden.

Im Rahmen der Einkommensteuer können und sollen persönliche Umstände der besteuerten Person berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise individuelle Kosten der Einkommenserzielung, der Familienstand, das Alter und besondere Belastungen. Das bedeutet, dass die Einkommensteuer auf die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen bis zu einem gewissen Grad Rücksicht nimmt. Die Einkommensteuer wird unmittelbar bei der betreffenden Person erhoben und gehört daher zu den direkten Steuern.

Die Einkommensteuer ist eine der kompliziertesten Steuern im deutschen Abgabensystem. Aufgrund der Vielzahl von Gesetzen, Regelungen, Verordnungen und gerichtlichen Urteilen sowie der häufigen Änderungen ist die jährliche Einkommensteuererklärung für die Bürger deshalb zu einer schwierigen Aufgabe geworden, die ohne die Gefahr unbeabsichtigter Fehler kaum noch ohne die Hilfe von Fachleuten oder spezieller Ratgeber und PC-Programme zu meistern ist. Wer auf diese Unterstützung verzichtet, schenkt dem Staat in den meisten Fällen viel
Geld – oder macht sich aus Unkenntnis unter Umständen strafbar.

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