Neben dem Abbuchungsauftrag ist die Einzugsermächtigung die gebräuchlichste Auftragsvariante im Lastschriftverkehr. Das Einzugsermächtigungsverfahren ist zur Zahlungsabwicklung typischer Massengeschäfte auf Basis standardisierter, auf Dauer angelegter Vertragsverhältnisse gedacht.
Der Zahlungspflichtige ermächtigt den Zahlungsempfänger schriftlich, fällige Zahlungen mittels Lastschrift beim Zahlungspflichtigen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung ist jederzeit widerruflich.