Emissionsrendite

Sind die Grenzen der Disagiostaffel nicht eingehalten, wie bei Zero-Bonds oder Deep-Discount-Anleihen, gehört neben einer evtl. laufenden Verzinsung grundsätzlich auch der Unterschied zwischen Ausgabe- und Einlösungsbetrag (Emissionsdiskont, Rückzahlungsagio) zu den steuerpflichtigen Einnahmen, das heißt Besteuerung nach der Emissionsrendite.

Die Emissionsrendite setzt begrifflich voraus, dass bei Ausgabe des Wertpapiers von vornherein eine Rendite versprochen wird, die bei seiner Endfälligkeit mit Sicherheit erzielt werden kann. Für Finanzinnovationen wird damit oftmals (z. B. Koppelanleihen) eine Besteuerung nach der Emissionsrendite ausgeschlossen.

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